Pelletheizungen werden weiterhin staatlich gefördert
Berlin, 24.02.2022
Die Nachricht, dass die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude gestoppt wurde, hat Eigenheimbesitzer verunsichert. Denn viele, die heute noch eine veraltete Öl- oder Gasheizung betreiben, denken darüber nach, ihr Heizsystem auf erneuerbare Energien umzustellen – und könnten sich Sorgen machen, dass sie nun keine Zuschüsse mehr bekommen.
Aber das Gegenteil ist der Fall, wie Martin Bentele vom Deutschen Pelletinstitut weiß: „Wer sich dafür entscheidet, sein vorhandenes Wohngebäude künftig emissionsarm mit Holzpellets zu beheizen, muss sich wegen der Finanzierung aktuell keine Sorgen machen, da es weiterhin hohe staatliche Förderungen gibt.“ Und tatsächlich hat sich für Einzelmaßnahmen, die beim BAFA beantragt werden, nichts geändert: Anträge für den Heizungstausch sind ohne Unterbrechung weiter möglich. Der Förderstopp betrifft mittlerweile nur noch Kreditprogramme für Neubauten bei der KfW. Sanierungskredite werden seit Ende Februar wieder vergeben.
Für Eigenheimbesitzer bedeutet das: Wird beispielsweise eine alte Ölheizung gegen ein modernes Pelletsystem getauscht, erstattet der Staat über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weiterhin mindestens 45 Prozent aller beim Heizungstausch anfallenden Kosten. Unterm Strich bedeutet das für sanierungswillige Eigenheimbesitzer: Der Staat übernimmt nach wie vor fast die Hälfte der Kosten, wenn der alte Ölkessel gegen eine neue klimaschonende Pelletheizung ausgetauscht wird. Aufgrund der hohen Nachfrage ist es jedoch ratsam, sich frühzeitig mit einem qualifizierten Heizungsbauer zur Antragstellung für die Förderung in Verbindung zu setzen.
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